Förderung für neue Fenster 2026: KfW, BAFA & Zuschüsse im Überblick

Ratgeber Förderung

Förderung für neue Fenster 2026: KfW, BAFA & Zuschüsse im Überblick

Eine Förderung für neue Fenster ist 2026 möglich, wenn der Fensteraustausch Teil einer energetischen Sanierung ist und die Fenster die technischen Anforderungen erfüllen. Über die BAFA sind als Einzelmaßnahme aktuell meist 15 % Zuschuss drin, mit individuellem Sanierungsfahrplan sogar 20 %. Wichtig ist nur: Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt werden.

Modernes Haus mit neuen, förderfähigen Fenstern
Fenster Förderung 2026BAFA: 15 % Zuschuss, mit iSFP 20 % – Voraussetzung ist ein Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K).

Gibt es 2026 noch eine Förderung für neue Fenster?

Ja. Auch 2026 gibt es eine Förderung für neue Fenster – allerdings nicht für jeden beliebigen Fensteraustausch, sondern für einen energetisch sinnvollen. Der Staat unterstützt den Fenstertausch, weil neue, gut gedämmte Fenster den Energieverbrauch senken. Genau deshalb sind die Programme an klare technische Werte und an eine fachgerechte Umsetzung geknüpft.

Zwei Wege stehen im Mittelpunkt: ein direkter Zuschuss über die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) im Rahmen der BEG Einzelmaßnahme und ein zinsgünstiger Kredit über die KfW, wenn das gesamte Haus auf einen Effizienzhaus-Standard saniert wird. Hinzu kommt ein steuerlicher Weg über die Einkommensteuer. Welcher Weg passt, hängt davon ab, ob Sie nur die Fenster tauschen oder umfassender sanieren.

Wichtig vorab: Förderbedingungen ändern sich regelmäßig. Die folgenden Werte sind der Stand 2026 und dienen der Orientierung. Vor jedem Projekt sollten die aktuellen Programmbedingungen und die geforderten technischen Werte geprüft werden – am besten mit fachlicher Unterstützung.

Die wichtigste Regel zuerst: Der Förderantrag muss vor dem Beginn der Maßnahme gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn gilt bereits die verbindliche Beauftragung oder Bestellung. Wer zuerst bestellt und dann den Antrag stellt, verliert den Zuschuss unwiderruflich.

Heller Wohnraum mit energieeffizienten Fenstern
Neue, gut gedämmte Fenster senken den Energieverbrauch – und sind damit Voraussetzung für eine Förderung des Fensteraustauschs.

KfW oder BAFA? Die zwei Wege zur Fenster Förderung

Bei der staatlichen Gebäudeförderung teilen sich KfW und BAFA die Aufgaben. Die Faustregel: Wer einzelne Bauteile wie die Fenster erneuert, geht zur BAFA und bekommt einen direkten Zuschuss. Wer das ganze Haus auf einen Effizienzhaus-Standard hebt, nutzt den KfW-Kredit 261. Die folgende Übersicht ordnet beide Programme ein.

ProgrammWas wird gefördert?Förderhöhe (Orientierung 2026)
BAFA – BEG EinzelmaßnahmeEinzelner Fensteraustausch als energetische Verbesserung der Gebäudehülle.Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten, mit iSFP-Bonus 20 %.
KfW 261 – Wohngebäude-KreditKomplette Sanierung zum KfW-Effizienzhaus, Fenster als Teil des Gesamtpakets.Zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss, abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Standard.
KfW 159 – Altersgerecht UmbauenEinbruchhemmende Fenster und Türen, Nachrüstung, barrierearmer Umbau (kein klassischer Energie-Fenstertausch).Zinsgünstiger Kredit bis 50.000 € pro Wohneinheit.
Steuerbonus (§ 35c EStG)Energetische Einzelmaßnahmen am selbst genutzten Eigenheim – Alternative zur BAFA-Förderung.20 % der Kosten über drei Jahre verteilt, ohne Zuschussantrag.

Werte sind der Stand 2026 und dienen der Orientierung. Maßgeblich sind immer die offiziellen, tagesaktuellen Programmbedingungen von BAFA und KfW. Zuschuss und Steuerbonus lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht doppelt nutzen.

BAFA-Förderung für Fenster: Zuschuss als Einzelmaßnahme

Für den reinen Fensteraustausch ist die BAFA-Förderung der häufigste Weg. Sie läuft über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als sogenannte Einzelmaßnahme. Gefördert wird der Austausch der Fenster gegen energetisch deutlich bessere Modelle – als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Die Basisförderung liegt 2026 bei 15 % der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Kosten sind dabei pro Wohneinheit und Jahr gedeckelt; üblich ist eine Obergrenze von 30.000 Euro pro Wohneinheit für Einzelmaßnahmen. Liegt zusätzlich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, steigt der Fördersatz um einen Bonus von 5 Prozentpunkten auf insgesamt 20 %, und die anrechenbare Kostengrenze erhöht sich deutlich.

Welchen Uw-Wert müssen geförderte Fenster erreichen?

Eine zentrale Voraussetzung ist der Wärmedurchgangskoeffizient. Für eine BAFA-Förderung müssen Fenster und Fenstertüren in der Regel einen Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K) erreichen. In der Praxis ist das nur mit einer 3-fach-Verglasung zu schaffen. Für andere Bauteile gelten eigene Werte – etwa für Dachfenster und Haustüren. Eine einfache 2-fach-Verglasung erfüllt die Anforderung meist nicht.

iSFP-Bonus richtig nutzen: Der individuelle Sanierungsfahrplan wird von einem Energieeffizienz-Experten erstellt und vom Staat mit 50 % der Beratungskosten unterstützt. Setzen Sie eine darin empfohlene Maßnahme um, gibt es den 5-%-Bonus obendrauf. Für viele Eigentümer ist der iSFP deshalb der wirksamste Hebel, um aus 15 % Förderung 20 % zu machen.

KfW 261: Förderung beim Fensteraustausch im Rahmen einer Sanierung

Wer nicht nur die Fenster tauscht, sondern das gesamte Wohngebäude energetisch saniert, kann den KfW-Kredit 261 „Wohngebäude“ nutzen. Hier sind die Fenster keine eigenständige Einzelmaßnahme, sondern Teil eines Pakets, mit dem das Haus einen definierten Effizienzhaus-Standard erreicht. Je besser dieser Standard, desto höher fällt der Tilgungszuschuss aus, der den Kredit teilweise erlässt.

Voraussetzung für den KfW-261-Kredit ist unter anderem, dass das Gebäude bei Antragstellung ein bestimmtes Mindestalter hat. Der Antrag läuft nicht direkt bei der KfW, sondern über die eigene Bank. Auch hier gilt: Die Beantragung muss vor dem Vorhabenbeginn erfolgen. Ein reiner Fenstertausch reicht für die KfW 261 in der Regel nicht aus – dafür ist die BAFA der passende Weg.

Energieeffizienz-Experte: meist Pflicht

Sowohl bei der BAFA-Einzelmaßnahme als auch beim KfW-Kredit ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten in den meisten Fällen verpflichtend. Diese Fachperson plant die Maßnahme, bestätigt die technischen Anforderungen und begleitet die Förderung. Die Kosten für die Fachplanung sind ihrerseits anteilig förderfähig. Ohne diese Bestätigung wird der Zuschuss in der Regel nicht ausgezahlt.

So läuft die Förderung Schritt für Schritt

Der größte Fehler bei der Förderung Fensteraustausch ist die falsche Reihenfolge. Damit nichts schiefgeht, sollten Sie die Schritte sauber einhalten. Die folgenden drei Bausteine zeigen, worauf es ankommt.

Erst planen

Energieeffizienz-Experten einbinden, Uw-Wert und förderfähige Kosten klären, Programm auswählen.

Dann beantragen

Antrag bei BAFA oder über die Bank bei der KfW stellen – immer vor der Beauftragung.

Zuletzt umsetzen

Nach Bewilligung beauftragen, fachgerecht einbauen lassen, Nachweise einreichen, Zuschuss erhalten.

Diese Reihenfolge ist nicht verhandelbar. Sobald Sie einen verbindlichen Auftrag erteilen oder Fenster bestellen, gilt die Maßnahme als begonnen – und der Förderantrag wird abgelehnt. Planen Sie deshalb genug Vorlauf ein, bevor die Handwerker kommen.

Wie hoch ist der Zuschuss für neue Fenster konkret?

Damit der Zuschuss für neue Fenster greifbarer wird, hilft eine Beispielrechnung. Die folgenden Zahlen sind bewusst realistisch gewählt und zeigen, was die Förderung in typischen Fällen ausmacht. Sie ersetzen keine individuelle Berechnung, sondern dienen der Einordnung.

FallFörderfähige KostenFörderung & Eigenanteil
Wohnung, kleiner Fenstertauschca. 6.000 €15 % = 900 € Zuschuss, Eigenanteil ca. 5.100 €
Einfamilienhaus, Fenster komplettca. 16.000 €15 % = 2.400 € Zuschuss, Eigenanteil ca. 13.600 €
Einfamilienhaus mit iSFPca. 16.000 €20 % = 3.200 € Zuschuss, Eigenanteil ca. 12.800 €
Hochwertige Sanierung mit iSFPca. 28.000 €20 % = 5.600 € Zuschuss, Eigenanteil ca. 22.400 €

Beispielwerte zur Orientierung, Stand 2026. Förderfähig sind in der Regel auch Montage, Demontage und Nebenarbeiten. Die genaue Förderhöhe hängt vom Programm, den anrechenbaren Kosten und den tagesaktuellen Bedingungen ab.

Steuerbonus als Alternative: Wer keine BAFA-Förderung beantragt, kann beim selbst genutzten Eigenheim einen Steuerbonus nach § 35c EStG prüfen: 20 % der Kosten, verteilt über drei Jahre. Das ist oft einfacher, da kein Antrag vor Maßnahmenbeginn nötig ist – aber Zuschuss und Steuerbonus schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus.

Förderung für Ihren Fenstertausch prüfen lassen

Mathea Fenster berät Sie zu förderfähigen Fenstern, dem geforderten Uw-Wert und der richtigen Reihenfolge von Antrag und Auftrag. So nutzen Sie die mögliche Förderung, ohne sie durch einen Formfehler zu verlieren.

Welche Fenster sind förderfähig – und welche nicht?

Nicht jedes neue Fenster wird gefördert. Entscheidend ist, dass die Fenster die energetischen Anforderungen erfüllen und fachgerecht eingebaut werden. Die folgende Tabelle fasst die typischen Anforderungen zusammen, die für eine Förderung wichtig sind.

AnforderungWas gefordert wirdHinweis
Uw-Wert Fensterhöchstens 0,95 W/(m²K)Praktisch nur mit 3-fach-Verglasung erreichbar.
Verglasungmoderne WärmeschutzverglasungEinfache 2-fach-Verglasung reicht meist nicht für die Förderung.
Fachgerechte Montageluftdichter, normgerechter EinbauEigenmontage gefährdet Förderung und Gewährleistung.
Antragszeitpunktvor der BeauftragungNachträgliche Anträge werden abgelehnt.
Fachliche BegleitungEnergieeffizienz-Experte (meist Pflicht)Bestätigt Werte und Umsetzung gegenüber dem Fördergeber.

Warum die 3-fach-Verglasung fast immer nötig ist

Der geforderte Uw-Wert von 0,95 W/(m²K) bezieht sich auf das gesamte Fenster aus Rahmen und Glas. Diesen Wert erreichen heute praktisch nur Fenster mit 3-fach-Verglasung und einem guten Rahmenprofil. Ob Kunststoff, Holz oder Aluminium – das Material darf gewählt werden, solange der Gesamtwert stimmt. Welche Verglasung für Ihr Gebäude sinnvoll ist, klären wir gerne im Detail.

Was ist mit Einbruchschutz-Fenstern?

Der frühere KfW-Zuschuss für Einbruchschutz (455-E) wurde Ende 2023 endgültig eingestellt und wird nicht mehr ausgezahlt. Einbruchhemmende Fenster lassen sich 2026 nur noch über den zinsgünstigen KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ fördern, nicht mehr als direkter Zuschuss. Ein klassischer energetischer Fenstertausch läuft dagegen über die BAFA.

Häufige Stolperfallen

Die meisten Förderungen scheitern nicht an der Technik, sondern an Formfehlern: zu früh bestellt, kein Energieeffizienz-Experte eingebunden, Uw-Wert nicht ausreichend oder Nachweise unvollständig. Wer die Reihenfolge einhält und sich früh beraten lässt, vermeidet diese Fehler zuverlässig.

Heller Wohnraum mit energieeffizienten Fenstern
Förderfähig sind in der Regel nur Fenster mit sehr guten Dämmwerten – meist mit 3-fach-Verglasung.

Förderung in Berlin: Was Eigentümer beachten sollten

Die Bundesprogramme von BAFA und KfW gelten deutschlandweit, also auch in Berlin. Berliner Eigentümer sollten zusätzlich prüfen, ob ergänzende Landes- oder Bezirksprogramme infrage kommen. Solche Programme ändern sich häufig und sind nicht garantiert – eine Prüfung vor Projektstart lohnt sich aber, weil sich Förderungen unter bestimmten Bedingungen kombinieren lassen.

Gerade in Berlin spielen neben der Energie oft Lärm und Sicherheit eine Rolle. Beim Fenstertausch lässt sich der energetische Vorteil gut mit besserem Schallschutz und einbruchhemmenden Beschlägen verbinden. Welche Kombination für Ihr Gebäude sinnvoll ist und wie sie zur Förderung passt, klären wir in einer persönlichen Beratung.

Neue Fenster im Rahmen einer energetischen Sanierung
Im Rahmen einer Sanierung lassen sich Fenster energetisch und optisch gemeinsam aufwerten.
Fenster mit guter Wärmedämmung und niedrigem Uw-Wert
Ein niedriger Uw-Wert ist die technische Eintrittskarte zur Fenster Förderung.

Lohnt sich der Aufwand für die Förderung?

In den meisten Fällen ja. Auch wenn die Förderung für neue Fenster mit Planung, Antrag und Nachweisen verbunden ist, senkt sie den Eigenanteil spürbar. Bei einem Einfamilienhaus geht es schnell um mehrere tausend Euro. Wichtig ist nur, den Aufwand realistisch einzuplanen und früh zu starten, damit die Reihenfolge stimmt.

Wer ohnehin sanieren möchte, sollte die Förderung als festen Bestandteil der Planung sehen – nicht als nachträglichen Bonus. Eine gute Beratung rechnet vor, ob sich BAFA-Zuschuss, KfW-Kredit oder Steuerbonus für Ihr Vorhaben am meisten lohnt. So bleibt der Fenstertausch nicht nur energetisch, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.

FAQ: Häufige Fragen zur Förderung für neue Fenster

Wird der Austausch von Fenstern 2026 gefördert?

Ja. Der Fensteraustausch ist 2026 förderfähig, wenn er Teil einer energetischen Sanierung ist und die Fenster die Anforderungen erfüllen. Üblich ist ein BAFA-Zuschuss von 15 %, mit individuellem Sanierungsfahrplan 20 %. Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt werden.

Wie hoch ist die BAFA-Förderung für neue Fenster?

Die BAFA-Basisförderung beträgt 2026 in der Regel 15 % der förderfähigen Kosten. Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) kommt ein Bonus von 5 Prozentpunkten hinzu, sodass 20 % möglich sind. Die anrechenbaren Kosten sind pro Wohneinheit und Jahr gedeckelt.

Welchen Uw-Wert müssen geförderte Fenster haben?

Für eine Förderung müssen Fenster und Fenstertüren in der Regel einen Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K) erreichen. In der Praxis ist das nur mit einer 3-fach-Verglasung und einem guten Rahmenprofil möglich. Für Dachfenster und Haustüren gelten eigene Werte.

Kann ich KfW und BAFA gleichzeitig nutzen?

Für dieselbe Maßnahme nicht. Der reine Fenstertausch läuft als Einzelmaßnahme über die BAFA. Der KfW-Kredit 261 greift, wenn das ganze Haus auf einen Effizienzhaus-Standard saniert wird und die Fenster Teil dieses Pakets sind. Eine Doppelförderung derselben Kosten ist ausgeschlossen.

Wann muss ich den Förderantrag stellen?

Immer vor dem Beginn der Maßnahme. Als Beginn gilt bereits die verbindliche Beauftragung oder Bestellung. Wer zuerst beauftragt und dann den Antrag stellt, verliert den Anspruch auf die Förderung. Planen Sie deshalb ausreichend Vorlauf ein.

Brauche ich einen Energieeffizienz-Experten?

In den meisten Fällen ja. Der Energieeffizienz-Experte plant die Maßnahme, bestätigt die technischen Werte und begleitet den Förderprozess. Ohne diese Bestätigung wird der Zuschuss in der Regel nicht ausgezahlt. Die Kosten für die Fachplanung sind anteilig förderfähig.

Gibt es noch eine Förderung für Einbruchschutz-Fenster?

Der frühere KfW-Zuschuss für Einbruchschutz (455-E) wurde Ende 2023 eingestellt. Einbruchhemmende Fenster lassen sich 2026 nur noch über den zinsgünstigen KfW-Kredit 159 fördern, nicht mehr als direkter Zuschuss. Ein energetischer Fenstertausch läuft über die BAFA.

Lohnt sich ein individueller Sanierungsfahrplan?

Häufig ja. Der iSFP wird von einem Fachexperten erstellt, vom Staat mit 50 % der Beratungskosten unterstützt und hebt den Fördersatz um 5 Prozentpunkte auf 20 %. Für viele Eigentümer ist er der wirksamste Hebel, um die maximale Förderung zu erhalten.

Sind Montage und Entsorgung förderfähig?

In der Regel ja. Zu den förderfähigen Kosten zählen meist auch Montage, Demontage der alten Fenster, Entsorgung und notwendige Nebenarbeiten. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Programmbedingungen, die vor Antragstellung geprüft werden sollten.

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